Beitragsordnung
Beitragsordnung des Judo - Vereins Sulzbach-Rosenberg e.V.
§ 1 Allgemeines
(1.) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereins - Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
(2.) Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
(1.) Die festgesetzten Jahresbeträge werden je zur Hälfte zum 1. Januar und 1. Juli des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
(2.) Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen in der Beitrittserklärung ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.
§ 3 Beiträge
Reguläre Beiträge | Jahresbeitrag |
Familienbeitrag (Jahresbeitrag) | 220,00 Euro |
ordentliche Mitglieder | 144,00 Euro |
jugendliche Mitglieder | 120,00 Euro |
Geschwisterkind | 60,00 Euro |
Passive Mitglieder | 50,00 Euro |
Ehrenmitglieder | frei |
Ermäßigt | |
Volljährige Mitglieder | 72,00 Euro |
Jugendliche Mitglieder | 60,00 Euro |
Bei Mitgliedschaft eines Erwachsenen ist das erste Kind frei. Das zweite Kind zahlt die Hälfte des regulären Beitrags für ein Kind.
Beitragsermäßigungen:
(1.) Ermäßigungsberechtigt sind Schüler, Studenten, Empfänger von Hartz 4, Rentner und Behinderte (ab Behinderungsgrad 50)
(2.) Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
(3.) Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
(4.) Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 31. Dezember und 30.Juni eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
(5.) Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 1,50 Euro pro Mahnung erhoben. Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr von 1,50 Euro berechnet.
§ 4 Vereinskonto
Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie nur auf das folgende Konto zulässig: Raiffeisenbank Sulzbach, BLZ 752 617 00, Konto 689 122, IBAN: DE40 7526 1700 0000 6891 22; BIC: GENODEF1SZH. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.